Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der aquagroup AG (aquagroup) mit Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Geschäftsbedingungen gelten damit ausdrücklich nicht für Geschäftsbeziehungen mit Nicht-Unternehmern, hier finden ausschließlich die gesetzlichen Regelungen Anwendung, soweit nicht eigene Geschäftsbedingungen für diesen Personenkreis bekannt gegeben und einbezogen werden.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der aquagroup sind bezüglich des Preises und im Rahmen der handelsüblichen Qualitätstoleranzen freibleibend. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung der aquagroup. Änderungen, mündliche Vereinbarungen, Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der aquagroup. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Eine Lizenz zum Vertrieb der mit den Anlagen hergestellten Produkte unter den Marken der aquagroup bzw. auf Grundlage der aquagroup hierfür erteilten Genehmigungen wird mit Vertragsschluss ausdrücklich nicht erteilt. Eine solche Lizenzerteilung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 aquagroup behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist des Weiteren verpflichtet, aquagroup einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Wohnsitz- bzw. Sitzwechsel hat der Kunde aquagroup unverzüglich anzuzeigen.
3.3 aquagroup ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Er tritt aquagroup bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegen einen Dritten erwachsen. aquagroup nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. aquagroup behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Abtretung der dem Kunden durch die Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegen einen Dritten erwachsenden Forderungen ist dem Kunden – auch im Rahmen eines Factoring-Vertrages – untersagt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistungen an aquagroup zu bewirken, bis die Forderungen der aquagroup gegen den Kunden erfüllt sind.
4. Vergütung
4.1 Die im Vertrag ausgewiesenen Preise sind Nettobarpreise. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt zu den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen mit einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto kostenfrei durch Überweisung ausschließlich an aquagroup zu bezahlen. Nach Ablauf von 14 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Abschlagszahlungen sind entsprechend den von aquagroup zur Verfügung gestellten Aufstellungen zu leisten. Mit Überschreiten des jeweils genannten Fälligkeitsdatums kommt der Kunde in Verzug mit dem jeweils fälligen Betrag. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. aquagroup behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde trägt darüber hinaus anfallende Inkassokosten.
4.3 Rabatte oder Skonti können von der Rechnung nur in Abzug gebracht werden, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Für die fristgerechte Bezahlung ist der Zahlungseingang bei aquagroup maßgeblich. Wechselgeschäfte bedürfen der Zustimmung der aquagroup.
4.4 Eingehende Zahlungen werden unabhängig von Bestimmungen durch den Zahlenden mit den ältesten fälligen und offenen Forderungen gegen den Kunden verrechnet.
4.5 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Kunden sowie bei Neukunden ist aquagroup berechtigt, alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Des Weiteren ist aquagroup bei Zahlungsverzug berechtigt, bereits bestätigte Aufträge zu stornieren, ohne dass dem Kunden hieraus Regressansprüche entstehen.
4.6 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch aquagroup anerkannt wurden. Die Aufrechnung bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Haftung
5.1 aquagroup steht nur für die im Sicherheitsdatenblatt ihrer Produkte genannten Eigenschaften der Produkte ein. Darüber hinaus übernimmt aquagroup keine Haftung, insbesondere nicht für Eigenschaften der mit ihren Produkten behandelten Produkte des Kunden. Der Kunde stellt aquagroup von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung für Produkte des Kunden frei.
5.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der aquagroup auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der aquagroup. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet aquagroup nicht.
5.3 Eine Haftung für nicht von aquagroup zu vertretende Mängel, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung und Bedienung beim Kunden oder Schäden, welche durch unsachgemäßen Transport oder Verarbeitung hervorgerufen werden, ist ausgeschlossen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Einsatz der Produkte der aquagroup diese auf ihre Eignung hin zu überprüfen und sich über die sachgemäße Anwendung sowie über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in den bei aquagroup erhältlichen technischen Merkblättern zu informieren. Mündliche Beratungen sind unverbindlich und begründen keinen Haftungsanspruch, es sei denn, die Beratung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch durchgeführt.
5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei aquagroup zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5.6 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Vertragsbeginn. Dies gilt nicht, wenn aquagroup grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von aquagroup zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6. Gewährleistung
6.1 Für Mängel der Ware leistet aquagroup zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Der Kunde muss aquagroup offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn aquagroup die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6.6 Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der aquagroup den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
6.7 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der aquagroup als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der aquagroup oder Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch aquagroup nicht.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist D – 92637 Weiden vereinbart. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
8. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, als solche gelten alle Umstände und Vorkommnisse, die mit der äußersten, billigerweise zu erwartenden Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, werden beide Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung Ihrer Vertragspflichten frei. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
9. Vermietung von Anlagen
Vermietet aquagroup eine Anlage an den Kunden sind die vorstehenden Regelungen unter Ziff. 3, 6 und 7 hinfällig, diese finden bei der Vermietung von Anlagen keine Anwendung. Bei Vermietung gelten aber ergänzend folgende Regelungen:
9.1. aquagroup installiert beim Kunden Geräte zur Herstellung von der Produkte NADES/NADES 2.0 . Die Anlagen bleiben im Eigentum der aquagroup. Aquagroup kann eine Kennzeichnung der Anlagen als ihr Eigentum vornehmen oder verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Standortwechsel der Geräte vorzunehmen.
9.2. aquagroup leistet die Wartung der Geräte einschließlich der Lieferung etwaig erforderlicher Ersatzteile oder Austauschgeräte. Sofern und soweit dies schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde berechtigt dem NADES/NADES 2.0 Pufferbehälter des Gerätes das Produkt NADES/NADES 2.0 zu entnehmen und in seinem Unternehmen sowie mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen einzusetzen. Darüber hinaus ist ein Weiterverkauf der Produkte NADES/NADES 2.0 nicht gestattet.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlagen von Rechten Dritter freizuhalten und vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen. Der Kunde darf die Anlagen nicht veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen oder auf andere Weise darüber verfügen.
9.4. Der Kunde darf die Anlagen mit einem Grundstück oder einem Gebäude nur zu einem vorübergehenden Zweck und mit einer anderen beweglichen Sache nicht zu einer einheitlichen Sache verbinden.
9.5. Der Kunde ist zu einem sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes verpflichtet. Der Kunde füllt in eigener Verantwortung nach Angaben der aquagroup geeignetes Salz und ggf. „Descaler“ nach. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde das Gerät im Rahmen der für den Betrieb bestehenden Inventarversicherung gegen Diebstahl, Brand, Vandalismus, Beschädigung durch Überspannung und andere im Betrieb verursachte Schäden mitzuversichern. Der Kunde gewährt aquagroup jederzeit im Rahmen der Vorgaben des Betriebsablaufes Zugang zum Gerät zu Wartungs- und Kontrollzwecken. Bei Störungen ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich aquagroup mitzuteilen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist D-92637 Weiden vereinbart.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der aquagroup ist deren Geschäftssitz. Die aquagroup kann den Kunden auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 09.05.2018